Neues Insolvenzverfahren |
Am 1. Juli 2010 tritt das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen. Anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und Ausgleichverfahrens gibt es künftig ein einheitliches Insolvenzverfahren. Dieses Verfahren wird als Sanierungsverfahren bezeichnet, sofern rechtzeitig ein Sanierungsplan vorgelegt wird, ansonsten als Konkursverfahren. SanierungsverfahrenIm neuen Sanierungsverfahren werden Vorteile des bisherigen Ausgleichs mit denen des Zwangsausgleichs (zukünftig Sanierungsplan) verbunden. Hier bestehen zwei Möglichkeiten:
KonkursverfahrenDas bisherige Konkursverfahren bleibt bestehen. Es kommt zu keiner Restschuldbefreiung. Scheitert zum Beispiel ein Sanierungsverfahren, so wird automatisch in das Konkursverfahren gewechselt (der umgekehrte Weg ist nicht möglich). Abweisung mangels Masse bei juristischen PersonenDie Anzahl der Konkursabweisungen mangels Masse soll verringert werden. Der Mehrheitsgesellschafter kann nun zum Erlag eines Kostenvorschusses bis zu € 4.000,00 verpflichtet werden. Kündigungsschutz von wichtigen DauerverträgenEin teilweiser Kündigungsschutz während der ersten Phase des Insolvenzverfahrens hindert die Vertragspartner für die Dauer von sechs Monaten an der Auflösung von wichtigen Dauerverträgen wie z.B. für Strom, Telefon, Internet, Miete. Der Kündigungsschutz wirkt allerdings nur gegen Kündigungen wegen Verzuges von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen. Auch sind schwere persönliche oder wirtschaftliche Nachteile des Vertragspartners (z.B. des Vermieters) zu berücksichtigen. Wegen Rückständen während des Sanierungsverfahrens kann aber weiterhin gekündigt werden. Vertragspartner sollen auch möglichst rasch Klarheit darüber erhalten, ob der Schuldner seine Sachleistungen, mit denen er in Verzug ist, erbringt (z.B. Bautätigkeiten). Daher wird der Insolvenzverwalter verpflichtet, binnen fünf Arbeitstagen zu erklären, ob er in den Vertrag eintritt. In Kraft tretenDiese Reform tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Stand: 21. Mai 2010 |






